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Begründung von Strafe (absolute vs. relative Begründung)
pp. 208-215
Abstract
Jede Strafe ist eine gewollte Zufügung von Übel, aber nicht jede gewollte Zufügung von Übel ist eine Strafe. Die Einigkeit betreffend diese erste Feststellung löst sich in eine Vielfalt von sich zum Teil widersprechenden Positionen auf, sobald es darum geht, jene Elemente anzugeben, die eine Zufügung von Übel besitzen muss, um als Strafe angesehen werden zu können.
Publication details
Published in:
Hilgendorf Eric, Joerden Jan C. (2017) Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler.
Pages: 208-215
DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_31
Full citation:
Campagna Norbert (2017) „Begründung von Strafe (absolute vs. relative Begründung)“, In: E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 208–215.