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219935

Über die Schuldfähigkeit von Affekttätern

H.-J. Rauch

pp. 200-213

Abstract

Das Thema dieser Abhandlung ist die Beurteilung der Schuldfähigkeit des nicht psychisch kranken Einzeltäters. Nicht berücksichtigt wird die Frage, wie die Schuldfähigkeit der einzelnen Mitglieder einer emotional aufgeheizten Masse zu beurteilen ist, die Delikte begehen, etwa die Teilnehmer einer Massendemonstration, die Schaufensterscheiben zerschlagen oder PKWs anzünden. Nicht berücksichtigt werden Affekttaten von an einer endogenen oder exogenen Psychose oder einer organischen Hirnkrankheit oder einer sonstigen Krankheit mit zerebralen Auswirkungen Leidenden. Der Ausprägungsgrad ihrer Krankheit büdet die Grundlage für die Beurteüung ihrer Schuldfähigkeit. Diese Abgrenzung ist, soweit ich es übersehe, in der Diskussion über den Affekttäter üblich. Nur Steigleder (1974) macht hierin eine Ausnahme. In Übereinstimmung mit dem Herausgeber beschränke ich mich in diesem Beitrag darauf, meine Ansicht über die Schuldfähigkeit des Affekttäters darzulegen und zu begründen, verzichte auf einen historischen Rückbück und zitiere vornehmlich diejenigen Autoren, die sich an der aktuellen Diskussion dieses Themas beteiligt haben.

Publication details

Published in:

Saß Henning (1993) Affektdelikte: interdisziplinäre Beiträge zur Beurteilung von affektiv akzentuierten Straftaten. Dordrecht, Springer.

Pages: 200-213

DOI: 10.1007/978-3-642-78514-6_12

Full citation:

Rauch H.-J. (1993) „Über die Schuldfähigkeit von Affekttätern“, In: H. Saß (Hrsg.), Affektdelikte, Dordrecht, Springer, 200–213.