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Die ärztliche Aufklärung als Rechtspflicht in der Arzt-Patient-Beziehung
pp. 433-441
Abstract
Bei der Befassung mit dem Lernen von Patientinnen und Patienten im Kontext von Krankheit stellt sich die Frage nach der Bedeutung ärztlicher Aufklärungspflichten in diesem Zusammenhang. Der Beitrag erläutert vor diesem Hintergrund ärztliche Aufklärungspflichten aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Dabei wird deutlich, dass Lernen keine rechtliche oder rechtlich definierte Kategorie ist. Die ärztlichen Aufklärungspflichten sind in einer rechtswissenschaftlichen Perspektive nicht explizit auf Lernen ausgerichtet.
Publication details
Published in:
Nittel Dieter, Seltrecht Astrid (2013) Krankheit: lernen im Ausnahmezustand?: Brustkrebs und Herzinfarkt aus interdisziplinärer Perspektive. Dordrecht, Springer.
Pages: 433-441
DOI: 10.1007/978-3-642-28201-0_35
Full citation:
Brockmann Judith (2013) „Die ärztliche Aufklärung als Rechtspflicht in der Arzt-Patient-Beziehung“, In: D. Nittel & A. Seltrecht (Hrsg.), Krankheit: lernen im Ausnahmezustand?, Dordrecht, Springer, 433–441.