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Kritische Kriminologie und Systemtheorie
pp. 73-122
Abstract
Man kann die gesamte Problematik nach der gesellschaftlichen Relevanz des (Straf-)Rechts von zwei Seiten angehen, zum einen die Frage nach den Ursachen von Kriminalität (oder auch Abweichung) stellen und aus dieser individualisierenden Perspektive heraus das Recht nach möglichen Limitierungen absuchen. Diese Variante der Problembearbeitung soll hier nicht mein Schwerpunkt sein, weil die Frage auf einem anderen gerade nicht individualisierenden Feld gestellt werden muß, wie am Ende des Beitrags deutlich werden wird." Die andere Alternative ist daher, eine eher makroperspektivisch zu nennende Sicht einzunehmen und von hier aus die gesellschaftliche Relevanz des Rechts zu beantworten. Wenn man für einen systemtheoretischen Standpunkt optiert, so erscheint die klassische Unterscheidung Mikro/Makro jedoch mehr als fragwürdig, so daß ich eigentlich keine von beiden Alternativen wähle, es sei denn andere können eine gewisse Nähe zu dieser klassischen Distinktion erkennen.
Publication details
Published in:
Bussmann Kai-D., Kreissl Reinhard (1996) Kritische Kriminologie in der Diskussion: Theorien, Analysen, Positionen. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 73-122
DOI: 10.1007/978-3-322-95639-2_3
Full citation:
Bussmann Kai-D. (1996) „Kritische Kriminologie und Systemtheorie“, In: K. Bussmann & R. Kreissl (Hrsg.), Kritische Kriminologie in der Diskussion, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 73–122.