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Strafrecht und die Produktion von Anerkennung
pp. 123-169
Abstract
Theorien normativer Integration haben in der Strafrechtstheorie Hochkonjunktur. Nach dem "Scheitern" spezialpräventiver Ansätze zeigt sich zunehmend eine Tendenz, das Strafrecht durch seine "expressive Funktion"3 zu rechtfertigen. Die von Luhmann (1974) geforderte Einsicht, die Funktion des Rechts liege nicht in der Verhaltenssteuerung, sondern sei in der Erwartungssicherung zu verorten, scheint allgemein akzeptiert. Und zwar in zwei Varianten: Im strafrechtstheoretischen Neoklassizismus vorwiegend US-amerikanischer und skandinavischer Prägung und in den hierzulande populär gewordenen Theorien positiver Generalprävention.
Publication details
Published in:
Bussmann Kai-D., Kreissl Reinhard (1996) Kritische Kriminologie in der Diskussion: Theorien, Analysen, Positionen. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 123-169
DOI: 10.1007/978-3-322-95639-2_4
Full citation:
Christian Müller-Tuckfeld Jens (1996) „Strafrecht und die Produktion von Anerkennung“, In: K. Bussmann & R. Kreissl (Hrsg.), Kritische Kriminologie in der Diskussion, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 123–169.