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Zwei ethische Grundvoraussetzungen psychiatrischer Forschung
pp. 271-276
Abstract
Sorgfältige Risiko-Nutzen-Bewertung und gültige Einwilligung nach Aufklärung dienen dem Wohl des Patienten, dem Schutz bzw. der Schadensvermeidung und der Achtung der Selbstbestimmung des Patienten. Dies wird mit Studien zur Früherfassung und -intervention von Vor- und Frühstadien psychischer Krankheit und placebokontrollierten Prüfungen, mit der therapeutischen Fehlwahrnehmung bei Prüfungen und dem Umgang mit Zufallsbefunden bei Reihenuntersuchungen exemplifiziert. Empfohlen werden eine 3-stufige Validierung der Risiko-Nutzen-Bewertung und ein Verständnis der Aufklärung des Patienten nicht nur als dessen Entscheidungsgrundlage, sondern auch als vertrauensfördernde Maßnahme.
Publication details
Published in:
Schneider Frank (2012) Positionen der Psychiatrie. Dordrecht, Springer.
Pages: 271-276
DOI: 10.1007/978-3-642-25476-5_42
Full citation:
Helmchen Hanfried (2012) „Zwei ethische Grundvoraussetzungen psychiatrischer Forschung“, In: F. Schneider (Hrsg.), Positionen der Psychiatrie, Dordrecht, Springer, 271–276.