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Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert – "reines" Recht?
pp. 79-99
Abstract
Denkt man an die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, so denkt man an die Begriffsjurisprudenz. Die Begriffsjurisprudenz führte – da ist man sich seit langem einig – zu einer "Entfremdung zwischen Recht und Gesellschaft, zwischen Recht und Realität", zu einer Abschneidung "der gesellschaftlichen, politischen und moralischen Wirklichkeit des Rechts' bzw. der "Lebenswirklichkeit", Begriffsjurisprudenz sei also ganz frei von "außerjuristischen Wertungen". Anscheinend also ganz "reines' Recht.
Publication details
Published in:
Depenheuer Otto (2010) Reinheit des Rechts: kategorisches Prinzip oder regulative Idee?. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 79-99
DOI: 10.1007/978-3-531-92443-4_4
Full citation:
Haferkamp Hans-Peter (2010) „Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert – "reines" Recht?“, In: O. Depenheuer (Hrsg.), Reinheit des Rechts, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 79–99.